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Der Datenschutz stellt uns oftmals vor Herausforderungen und gesetzliche Eckdaten, deren Umsetzung und Berücksichtigung viel Zeit in Anspruch nimmt.

Gerade im Bereich der Sprachaufzeichnung gibt es  viele gesetzliche Hürden, die wohl  bedacht sein müssen, da das gesprochene Wort geschützt ist.

Die hält viele Service Center davon ab, Ihre Qualitätssicherung über die Sprachaufzeichnung durchzuführen, obwohl dieses Werkzeug vermutlich mit am geeignetsten wäre, um die Qualität  des angebotenen Service zu messen.

Wie also können Sie den Vorteil der Sprachaufzeichnung trotzdem nutzen, ohne langwierige Recherchen zum Thema DSGVO durchzuführen?


Die Antwort heißt, Sie zeichnen nicht das komplette Gespräch auf, sondern nur den Gesprächsteil Ihres Mitarbeiters.

Was müssen Sie dafür tun?

Organisatorisch:

Sie benötigen die Zustimmung Ihrer Mitarbeiter zur Sprachaufzeichnung.

 Technisch:

Bearbeiten Sie die Gruppe, in der Sie die Aufzeichnung durchführen möchten und wählen Sie folgende Einstellung:



Sowohl bei eingehenden als auch bei ausgehenden Anrufen wird nur der Gesprächsteil des Mitarbeiters aufgezeichnet.


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