...
| Sv translation | ||
|---|---|---|
| ||
Stand: 25.08.2026 Dieser Lizenzkatalog beschreibt die technische Zählweise der nachfolgend aufgeführten Lizenzmetriken für die jtel-Software und die jtel-SaaS-Dienste verfügbaren Lizenzmetriken. Er legt insbesondere fest, welches technische Ereignis die jeweilige Lizenznutzung auslöst und wann eine belegte Lizenz wieder freigegeben wird. Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte, die vereinbarte Lizenzmetrik, die Anzahl der lizenzierten Einheiten sowie die lizenzierte juristische Person, das lizenzierte System oder die lizenzierte Instanz bestimmen sich ausschließlich nach dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, den besonderen Vertragsbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser Lizenzkatalog konkretisiert ausschließlich die technische Ermittlung der Lizenznutzung. Die Lizenznutzung kann durch die jtel-Software oder durch von jtel betriebene Systeme technisch erfasst und im jtel Portal angezeigt werden. Lizenzbezogene technische Nutzungsdaten können zur Überprüfung der Lizenzeinhaltung und zur Abrechnung an jtel übermittelt werden. Kommunikationsinhalte werden zu Lizenzprüfungszwecken nicht ausgewertet. Nutzung von BenutzerkontenUnabhängig von der vereinbarten Lizenzart und Zählweise darf ein Agenten- oder Supervisor-Benutzerkonto zu einem bestimmten Zeitpunkt nur von einer einzigen natürlichen Person oder einer einzigen technischen oder automatisierten Entität genutzt werden. Die gleichzeitige Nutzung desselben Benutzerkontos oder derselben Zugangsdaten durch mehrere natürliche Personen, Bots, Dienste, Skripte, Prozesse oder sonstige technische beziehungsweise virtuelle Entitäten ist nicht gestattet. Für jede gleichzeitig auf das System zugreifende natürliche Person oder technische beziehungsweise automatisierte Entität muss ein gesondertes Benutzerkonto verwendet werden. Die lizenztechnische Zählung dieses Benutzerkontos richtet sich nach der jeweils vereinbarten Lizenzmetrik und den nachfolgenden Bestimmungen. Zusätzliche Regel für Named-LizenzenEine nach einer Named-Lizenzmetrik gezählte Lizenz und das ihr zugeordnete Benutzerkonto sind personengebunden beziehungsweise einer einzelnen technischen oder automatisierten Entität fest zugeordnet. Die gemeinsame, wechselnde oder schichtweise Nutzung desselben Named-Benutzerkontos durch mehrere natürliche Personen oder mehrere technische beziehungsweise automatisierte Entitäten ist auch dann nicht gestattet, wenn die Nutzung nicht gleichzeitig erfolgt. Für jede natürliche Person oder technische beziehungsweise automatisierte Entität, die ein nach einer Named-Lizenzmetrik gezähltes Benutzerkonto verwenden soll, ist ein gesondertes Benutzerkonto einzurichten und nach der jeweils geltenden Named-Lizenzmetrik zu lizenzieren. Eine dauerhafte Neuzuordnung eines Named-Benutzerkontos ist zulässig, wenn die bisherige Zuordnung tatsächlich beendet wird, insbesondere aufgrund des Ausscheidens eines Mitarbeiters, eines dauerhaften Aufgaben- oder Rollenwechsels oder der dauerhaften Ersetzung einer technischen beziehungsweise automatisierten Entität. Die Neuzuordnung darf nicht dazu verwendet werden, eine Named-Lizenz regelmäßig, kurzfristig oder schichtweise zwischen mehreren Personen oder Entitäten wechseln zu lassen. AgentenlizenzenNamed AgentZähleinheit: Benutzerkonto Eine Named-Agent-Lizenz wird gezählt, sobald ein Benutzerkonto im jeweiligen Mandanten eingerichtet und in den Benutzerdaten die Option „Aktiv“ eingeschaltet ist. Ob sich der Benutzer tatsächlich anmeldet oder Agentenfunktionen verwendet, ist für die Zählung nicht maßgeblich. Die Lizenz wird nicht mehr gezählt, sobald das Benutzerkonto deaktiviert oder gelöscht wird. Benutzerkonten, die ausschließlich für automatisierte API-Zugriffe verwendet werden, werden nicht als Named Agent gezählt. Hierzu gehören beispielsweise technische Benutzerkonten für die Anbindung eines TK-Connectors. Die Ausnahme gilt nur, solange das Benutzerkonto ausschließlich technischen API-Zwecken dient und nicht für eine interaktive Anmeldung oder zur Nutzung von Agentenfunktionen verwendet wird. Jedes Mit Ausnahme der nach dem vorstehenden Absatz ausschließlich für automatisierte API-Zugriffe verwendeten Benutzerkonten wird jedes aktive Benutzerkonto wird gesondert gezählt. Werden für dieselbe natürliche Person oder dieselbe technische beziehungsweise automatisierte Entität mehrere aktive Benutzerkonten eingerichtet, wird jedes dieser Benutzerkonten als Named Agent gezählt. Concurrent AgentZähleinheit: gleichzeitig angemeldetes Benutzerkonto Eine Concurrent-Agent-Lizenz wird gezählt, sobald ein Benutzer in einen Agentenstatus wechselt, für den in der Agentenstatuskonfiguration die Option „Angemeldet“ aktiviert ist. Die Lizenz bleibt belegt, solange sich der Benutzer in einem Agentenstatus befindet, für den die Option „Angemeldet“ aktiviert ist. Sie wird freigegeben, sobald der Benutzer in einen Agentenstatus ohne diese Option wechselt. Maßgeblich ist die höchste Anzahl der Benutzerkonten, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt gleichzeitig in einem als „Angemeldet“ konfigurierten Agentenstatus befinden. Die Anzahl der geöffneten Browserfenster oder Endgeräte ist für diese Zählung nicht maßgeblich. SupervisorlizenzenBei der gemeinsamen Zählung von Supervisor- und Agentenlizenzen gilt die Supervisorlizenz innerhalb derselben Lizenzmetrik als höherwertige Lizenz. Ein Benutzerkonto, das als Named Supervisor gezählt wird, wird nicht zusätzlich als Named Agent gezählt. Ein Benutzerkonto, das für einen bestimmten Zeitraum als Concurrent Supervisor gezählt wird, wird für denselben Zeitraum nicht zusätzlich als Concurrent Agent gezählt. Named SupervisorZähleinheit: Benutzerkonto mit Supervisorberechtigung Eine Named-Supervisor-Lizenz wird gezählt, sobald bei einem das Benutzerkonto aktiv ist und in der damit zugeordnete dem Benutzerkonto zugeordneten Sicherheitsgruppe die Ressource „portal.Acd.AcdSupervisor“ aktiviert ist. Ob der Benutzer den Supervisorbereich oder einzelne Supervisorfunktionen tatsächlich verwendet, ist für die Zählung nicht maßgeblich. Die Lizenz wird nicht mehr gezählt, sobald die Option Ressource „portal.Acd.AcdSupervisor“ bei in der dem Benutzer zugeordnete Benutzerkonto zugeordneten Sicherheitsgruppe deaktiviert ist, oder das Benutzerkonto deaktiviert oder gelöscht wird. Jedes Benutzerkonto mit so aktivierter Supervisor-Funktionalität , das diese Voraussetzungen erfüllt, wird gesondert gezählt. Werden für dieselbe Person mehrere entsprechende Benutzerkonten eingerichtet, die diese Voraussetzungen erfüllen, wird jedes dieser Benutzerkonten als Named Supervisor gezählt. Concurrent SupervisorZähleinheit: gleichzeitig am System angemeldetes Benutzerkonto mit Supervisorberechtigung Eine Concurrent-Supervisor-Lizenz wird für ein aktives Benutzerkonto gezählt, sobald bei einem nach der vorstehenden Definition als Named Supervisor eingerichteten Benutzerkonto wenn in der dem Benutzerkonto zugeordneten Sicherheitsgruppe die Ressource „portal.Acd.AcdSupervisor“ aktiviert ist und mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Eine Sitzung im Web-Portal bleibt lizenztechnisch aktiv, bis sich der Benutzer über die Funktion „Logout“ ordnungsgemäß abmeldet oder die Sitzung nach Ablauf des serverseitigen Session-Timeouts durch das System beendet wird. Das bloße Schließen eines Browserfensters oder Browsertabs sowie ein Verbindungsabbruch beenden die serverseitige Sitzung nicht unmittelbar. Werden für ein Benutzerkonto mehrere Web-Portal-Sitzungen verwendet, bleibt die Concurrent-Supervisor-Lizenz belegt, bis sämtliche Sitzungen durch eine ordnungsgemäße Abmeldung oder durch Ablauf des jeweiligen serverseitigen Session-Timeouts beendet wurden. Die Lizenz wird freigegeben, sobald das Benutzerkonto deaktiviert oder gelöscht wird, die Ressource „portal.Acd.AcdSupervisor“ in der dem Benutzerkonto zugeordneten Sicherheitsgruppe deaktiviert wird oder sich der Benutzer weder in einem als „Angemeldet“„Angemeldet“ konfigurierten Agentenstatus befindet noch für das Benutzerkonto eine aktive serverseitige Web-Portal-Sitzung besteht. Maßgeblich ist die höchste Anzahl der Benutzerkonten, welche die vorstehenden Voraussetzungen zu einem bestimmten Zeitpunkt gleichzeitig erfüllen. Mehrere gleichzeitig aktive Web-Portal-Sitzungen desselben Benutzerkontos werden als eine Concurrent-Supervisor-Lizenz gezählt.Bei der gemeinsamen Zählung von Supervisor- und Agentenlizenzen gilt die Supervisorlizenz als höherwertige Lizenz . Ein Benutzerkonto, das nach den vorstehenden Voraussetzungen als Supervisor gezählt wird, wird für denselben Zeitraum nicht zusätzlich als Agent gezählt. Live-Agent-LizenzenKontrollierender AgentAls kontrollierender Agent gilt das Benutzerkonto, das zu einem bestimmten Zeitpunkt die technische Gesprächskontrolle innehat und insbesondere die Funktionen zum Halten, Weiterleiten oder Übergeben des Gesprächs ausüben kann. Bei einer Gesprächsübergabe endet die Rolle des bisher kontrollierenden Agenten, sobald die Gesprächskontrolle technisch auf das übernehmende ein anderes jtel-Benutzerkonto übergegangen ist oder das Gespräch an einem nicht jtel Nutzer durch Gesprächsweitergabe übertragen isteine Person oder ein technisches Ziel außerhalb des jtel Systems weitergegeben wurde. Concurrent Live AgentZähleinheit: gleichzeitig ein Live-Agent-Gespräch kontrollierendes Benutzerkonto Eine Concurrent-Live-Agent-Lizenz wird gezählt, sobald beide folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Lizenz bleibt belegt, solange das Benutzerkonto die Rolle des kontrollierenden Agenten innehat und die Live-Agent-Funktionalität für das betreffende Gespräch aktiviert ist. Die Lizenz wird freigegeben, sobald mindestens eine der folgenden Voraussetzungen eintritt:
Bei einer Gesprächsübergabe an ein anderes jtel-Benutzerkonto wird die Live-Agent-Lizenz dem übernehmenden kontrollierenden Agenten zugeordnet. Bei einer Weitergabe an eine Person oder ein technisches Ziel außerhalb des jtel Systems wird die Lizenz freigegeben, sobald die technische Gesprächskontrolle das jtel System verlassen hat. Eine rein technische Überschneidung während des Übergabevorgangs führt nicht zur Zählung einer zusätzlichen Lizenz, sofern zu einem Zeitpunkt nur ein Benutzerkonto die tatsächliche Gesprächskontrolle innehat. Maßgeblich ist die höchste Anzahl der Benutzerkonten, die zu einem bestimmten Zeitpunkt gleichzeitig die Rolle des kontrollierenden Agenten für ein Gespräch mit aktivierter Live-Agent-Funktionalität innehaben. Das bloße Anzeigen von Live-Agent-Informationen oder Transkriptionen durch einen Supervisor begründet keine Concurrent-Live-Agent-Lizenz, solange der Supervisor nicht selbst die Gesprächskontrolle übernimmt. Die Concurrent-Live-Agent-Lizenz wird zusätzlich zu einer gegebenenfalls erforderlichen Agenten- oder Supervisorlizenz gezählt und ersetzt diese nicht. Voice-Bot-Advanced-LizenzenConcurrent Voice-Bot AdvancedZähleinheit: gleichzeitig lizenzpflichtiges Gespräch Eine Concurrent-Voice-Bot-Advanced-Lizenz wird gezählt, sobald ein Gespräch innerhalb eines IVR-Call-Flows das Objekt „Input ASR“ beziehungsweise „Eingabe ASR“ erreicht und dieses Objekt für das Gespräch ausgeführt wird. Die bloße Konfiguration des Objekts innerhalb eines IVR-Call-Flows löst noch keine Zählung aus, solange das betreffende Gespräch das Objekt nicht tatsächlich erreicht und ausführt. Die Lizenz bleibt ab der erstmaligen Ausführung des Objekts für das betreffende Gespräch belegt, bis mindestens eine der folgenden Voraussetzungen eintritt:
Wird nach einer solchen Freigabe im weiteren Verlauf desselben Gesprächs erneut das Objekt „Input ASR“ beziehungsweise „Eingabe ASR“ ausgeführt, beginnt ein neuer lizenzpflichtiger Zeitraum. Werden während desselben lizenzpflichtigen Zeitraums für dasselbe Gespräch mehrere Objekte „Input ASR“ beziehungsweise „Eingabe ASR“ ausgeführt, wird für dieses Gespräch nur eine Concurrent-Voice-Bot-Advanced-Lizenz gezählt. Die mehrfache oder wiederholte Ausführung dieser Objekte vor Eintritt einer der vorstehend genannten Freigabevoraussetzungen begründet keine zusätzliche Lizenzzählung. Maßgeblich ist die höchste Anzahl der Gespräche, für die zu einem bestimmten Zeitpunkt gleichzeitig eine Concurrent-Voice-Bot-Advanced-Lizenz nach den vorstehenden Bestimmungen belegt ist. |